5.2. Schon kurz nach dem 27. Januar 2006 kursierten im Dorf Gerüchte über den Vorfall; gleichzeitig entflammten Diskussionen über die Tragbarkeit des Klägers als Schulleiter und Lehrperson. Die Unruhe war derart gross, dass sich der Gemeindeammann am 28. Februar 2006 veranlasst sah, Strafanzeige gegen den Kläger zu erstatten. Offenbar war er zuvor mehrmals auf den Vorfall angesprochen worden und erhoffte sich durch das Strafverfahren eine Klärung. Die ohnehin angeheizte Stimmung in der Bevölkerung verschärfte sich in der Folge zusehends, zumal auch erste Medienberichte erschienen.