Die daraufhin durch die Schulpflege eingeleitete Untersuchung durch die Kinderschutzgruppe Baden kam nach Befragung sowohl der betroffenen Schülerin als auch des Klägers zum Schluss, es seien keine weitergehenden Massnahmen zu ergreifen, da "die geführten Gespräche gegensätzliche Wahrnehmungen der Beteiligten darstellten und es […] unmöglich ist, die eine oder die andere Wahrnehmung als die richtige zu benennen". Die Strafanzeige, welche der Gemeindeammann gegen den Kläger eingereicht hatte, endete am 6. Juni 2006 mit einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. 5.2. Schon kurz nach dem 27. Januar 2006 kursierten im Dorf Gerüchte über den Vorfall;