444 Personalrekursgericht 2008 95 Lehrperson/Schulleiter an einer Volksschule. Kündigung. - Ein tief gespaltenes Vertrauensverhältnis zwischen grossen Teilen der Elternschaft und einer Lehrperson rechtfertigt eine Kündigung. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der Vorwurf einer sexuellen Verfehlung, welcher die Polemik auslöste, nie erhärten liess. Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 28. April 2008 in Sachen X. gegen Einwohnergemeinde Y. (2-KL.2007.1). Aus den Erwägungen