Somit ergibt sich, dass per Ende 2004 895,8 Überstunden (975,8 Mehrstunden abzüglich dem maximal zulässigen Gleitzeitsaldo von 80 h) anerkannt waren. Unbestrittenermassen hielt der Vorgesetzte die Klägerin im Verlaufe des Jahres 2005 dazu an, Überstunden abzubauen. Eine Reduktion um mehr als die effektiv abgebauten 268,15 Überstunden konnte jedoch ohne zusätzliche Mass- 2007 Besoldung 385