Überstunden – nur ausnahmsweise und nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses möglich. 4. 4.1. Dem Gericht liegen folgende Stempelkarten der Klägerin vor: - 2001: Januar – Mai, August – Dezember - 2002: Januar – November - 2004: Januar und Februar - 2005: Januar – März, Juli – Dezember Weitere Stempelkarten konnten nicht beigebracht werden. Für die Jahre 2002 und 2005 liegt zusätzlich je eine Zeiterfassungstabelle für das ganze Jahr vor (2000: Zeiterfassungstabelle Januar - November; 2001: Zeiterfassungstabelle Januar und Februar).