maximal 80 Gleitzeitstunden von einem Jahr auf das nächste (bzw. gemäss der alten Arbeitszeitverordnung maximal 15 Gleitzeitstunden von einem Monat auf den nächsten) übertragen werden dürfen. Der Übertrag von Überstunden ist demgegenüber nicht beschränkt. Eine Entschädigung eines Gleitzeitüberhangs ist – restriktiver als bei 382 Personalrekursgericht 2007