321c Abs. 1 OR; diese Bestimmung beruht ebenfalls auf der Treuepflicht des Arbeitnehmers (vgl. Frank Vischer, Der Arbeitsvertrag, 3. Auflage, Basel 2005, S. 163). Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Arbeit, welche für den Betrieb dienlich bzw. nützlich war, als notwendig zu qualifizieren ist. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die Arbeit 2007 Besoldung 379