Die Sprache der Lehrperson sei kindergerecht, der Unterricht klar organisiert sowie inhaltlich gut geplant und strukturiert und das gemäss Lehrplan verlangte Wissen werde vermittelt. Kritisiert werden hauptsächlich die "öffentliche" Aufgabenkontrolle, die unzureichende Förderung der Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler, das System der Benotung sowie das Fehlen individualisierender Formen im Unterricht. Die negativen Rückmeldungen betreffen ausschliesslich Punkte, die bei entsprechender Bereitschaft der Klägerin hätten verbessert werden können.