- Dem Bericht des Inspektorats Volksschule vom 16. September 2005 sind sowohl positive als auch negative Punkte hinsichtlich der Arbeitsleistung der Klägerin zu entnehmen. So wird beispielsweise festgehalten, dass das Klima im Klassenzimmer gut sei, die Klägerin die Kinder zur aktiven Teilnahme ermutige und die Klasse mit grossem Überblick führe sowie die Regeln des Zusammenlebens in der Klasse konsequent umsetze. Die Sprache der Lehrperson sei kindergerecht, der Unterricht klar organisiert sowie inhaltlich gut geplant und strukturiert und das gemäss Lehrplan verlangte Wissen werde vermittelt.