2007 Auflösung Anstellungsverhältnis 355 I. Auflösung Anstellungsverhältnis 101 Auflösung Anstellungsverhältnis, Primarlehrperson. - Abgrenzung zwischen mangelnder Eignung einerseits und Mängeln in der Leistung andererseits (Erw. II/3.2). - Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für eine Kündigung aufgrund mangelnder Eignung nicht erfüllt (Erw II/3.3). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 30. April 2007 in Sachen T. gegen Einwohnergemeinde O. (2-KL.2006.6). Aus den Erwägungen