Trotz der grossen (beidseitigen) Kündigungsfreiheit während der Probezeit erweist sich dementsprechend die Kündigung als ungerechtfertigt. 2007 Besoldung 369 II. Besoldung 104 Lohndekret, Übergangsregelung. - Der Lohn, welcher per 1. April 2001 überführt wurde, kann nicht mittels Beschwerde gegen die auf dieses Datum hin ausgestellte neue Lohnverfügung in Frage gestellt werden (Erw. II/2.4 und 3). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 30. April 2007 in Sachen v. A. gegen Regierungsrat des Kantons Aargau (2-BE.2006.12).