Dokumente aber gar nicht entsorgen, sondern verzichtete lediglich darauf, sie ins "Postfächli" der Stellenleiterin zu legen. 6.4. Seitens der Zeuginnen, welche anlässlich der Verhandlung befragt wurden, wurden kaum konkrete Vorbehalte gegenüber der Klägerin geäussert. Die Zeugin H. kritisierte lediglich, die Klägerin hätte "2-3 Mal" am Telefon voreilig eine Auskunft erteilt, zudem habe "vielleicht" die Effizienz etwas gefehlt. Auch die Zeugin Z. hat offenbar "manchmal" mittels Gestik versucht, bei Telefongesprächen der Klägerin korrigierend einzugreifen. An konkrete Fehler vermochten sich aber beide Zeuginnen nicht zu erinnern.