Heinrich Honsell/Nedim Peter Vogt/Wolfgang Wiegand, Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Obligationenrecht I, Art. 1 – 529 OR, Basel/Genf/München 2003, Art. 335a N 4; Harry Nötzli, Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Bundespersonalrecht, Bern 2005, Rz. 128). Der Auffassung der Beklagten, wonach eine Kündigung 3 Monate vor Beginn des Unterrichts des nächsten Schuljahres erfolgen müsse, kann nicht gefolgt werden.