14 des alten Anstellungsreglements vom 1. November 1998 betreffend Kündigung durch die Lehrperson: "Die Lehrperson kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf Ende eines Schulsemesters auflösen." und "Das Kündigungsschreiben ist dem Schulvorstand bis zum 30. April [Datum des Poststempels] für die Auflösung auf Ende des Schuljahres […] einzureichen."). Der Umstand, dass per 1. Januar 2005 ein neuer, unbefristeter Anstellungsvertrag abgeschlossen worden war, vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Dem Anstellungsreglement lassen sich keine diesbezüglichen Regelungen entnehmen (vgl. Erw. 4.4.1 hievor). Die subsidiär anwendbare Be-