Vielmehr stellte erst das Schreiben der Berufsschule vom 4. Mai 2005 (mit Eingang beim Kläger am 9. Mai 2005) die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. 4.2.4. Die Mitteilung vom 3. Februar 2005, dass dem Kläger gekündigt werde, wurde ausschliesslich mit den sinkenden Schülerzah- 2006 Auflösung Anstellungsverhältnis 435