Die Berufsschule ging dagegen von einer einvernehmlichen Kündigung aus und machte geltend, der Kläger sei im Februar 2005 nicht mehr in der mittel- bis langfristigen Planung der Schule vorgesehen gewesen, weil er – unabhängig von den sinkenden Schülerzahlen – nicht ins Team gepasst hätte. Dieser Umstand sowie die behaupteten Mängel im methodisch-didaktischen Bereich wurden im Gespräch vom 3. Februar 2005 allerdings nicht thematisiert. 4.2.2. Mit Schreiben vom 4. Mai 2005 teilte die Berufsschule dem Kläger unter dem Titel "Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Berufsschule " u.a. Folgendes mit: 434 Personalrekursgericht 2006