Der Kläger unterzeichnete die Gesprächsnotiz unterhalb des vorformulierten Satzes: "Ich habe die oben genannten Punkte zur Kenntnis genommen und verstanden." In seinen Rechtsschriften sowie anlässlich der Verhandlung vor dem Personalrekursgericht führte der Kläger aus, dass er im Anschluss an das Gespräch von der Arbeitgeberin noch die formelle Kündigung erwartet habe. Die Berufsschule ging dagegen von einer einvernehmlichen Kündigung aus und machte geltend, der Kläger sei im Februar 2005 nicht mehr in der mittel- bis langfristigen Planung der Schule vorgesehen gewesen, weil er – unabhängig von den sinkenden Schülerzahlen – nicht ins Team gepasst hätte.