Ein würdiges und verantwortungsvolles Beenden des Arbeitsverhältnisses. d) Keine Stimmungsmache bei Lehrpersonen, Berufslernenden und Lehrmeistern. e) In allen unterrichtsrelevanten, schulischen und personellen Belangen nimmt W. mit seinem zuständigen Prozessverantwortlichen Z. Kontakt auf." Anlässlich der Verhandlung vor dem Personalrekursgericht sagte der Rektor der Berufsschule aus, dass sich das Gespräch vom 3. Februar 2005 eng an die im Vorfeld aufgezeichneten Punkte der Aktennotiz gehalten habe. Der Kläger unterzeichnete die Gesprächsnotiz unterhalb des vorformulierten Satzes: