Allfällige Stundenplanänderungen sind vorbehalten." Die Beklagte sichert dem Kläger somit einerseits ein Minimalpensum zu, versieht andererseits jedoch den Vertrag und damit insbesondere die erwähnte Zusicherung mit einem Vorbehalt. § 10 Anstellungsreglement hält fest, dass Lehrpersonen in nebenberuflicher Anstellung mit einem unbefristeten Anstellungsvertrag einen Rahmenvertrag mit einem definierten minimalen und maximalen Beschäftigungsgrad erhalten. "Die Differenz zwischen dem von der Arbeitgeberin garantierten minimalen Beschäftigungsgrad 432 Personalrekursgericht 2006