In diesem Zusammenhang ist relevant, dass die Kläger rund acht bis zehn Wochen pro Jahr am Tag arbeiteten. Daraus folgt, dass die Berechnungen der Kläger insgesamt deutlich nach unten zu korrigieren sind. 5.4.4.3. Zusammenfassend ergibt sich einerseits, dass den Klägern jährlich durchschnittlich rund Fr. 10'000.-- zuviel ausbezahlt wurden, und andererseits, dass die jährlichen Forderungen der Kläger betreffend Zeitgutschrift von maximal rund Fr. 12'000.-- deutlich nach unten zu korrigieren sind.