5.4.4. 5.4.4.1. Der Positionslohn für die Lohnstufe 7 bzw. 9 kann dem Anhang I zum Lohndekret entnommen werden. Aus der Differenz zwischen den Positionslöhnen der beiden Lohnstufen für die Jahre 2005 - 2011 ergibt sich, dass den Klägern im Vergleich zu einer korrekten Anstellung gemäss den Vorgaben des Lohndekrets pro Jahr durchschnittlich rund Fr. 10'000.-- zuviel ausbezahlt wurden. 5.4.4.2. Die Kläger haben anlässlich der Verhandlung vor dem Personalrekursgericht am 16. August 2011 ihr zweites Rechtsbegehren betreffend Zeitgutschrift beziffert. Zur Berechnung der geforderten Entschädigungen stellten die Kläger auf den Lohn (Positions- und Leis-