der Begriff "ungewichtet" bedeutet, dass jeder der vier ABAKABA-Merkmalsbe- reiche als gleichwertig angesehen wird und dafür je 25 % eingesetzt werden). Tatsächlich wurde jedoch gemäss dem Modell, das dem Lohnstufen- sowie dem Einreihungsplan zugrundeliegt, der Merkmalsbereich PS nur mit 10 % gewichtet (vgl. Merkblatt "Arbeitsplatzbewertung nach der Methode ABAKABA" des Finanzdepartements des Kantons Aargau, Abteilung Personal und Organisation, vom 26. März 2002, S. 3). Dies bedeutet, dass gemäss Darstellung der Kläger die Gesamtpunktzahl neu um lediglich vier Punkte von 232 auf 236 Punkte steigen würde