16. August 2011 bemängelten die Kläger jedoch konkret nur die unterschiedliche Bewertung in Bezug auf das Merkmal PS 4.10. Die restlichen Unterscheidungen wurden explizit anerkannt. 5.4.3.3. Gestützt auf die Argumentation der Kläger ergäben sich für ihre Stelle im Merkmalsbereich PS zehn zusätzliche "ungewichtete" Punkte (vgl. dazu ABAKABA-Formularteil, S. 10; der Begriff "ungewichtet" bedeutet, dass jeder der vier ABAKABA-Merkmalsbe- reiche als gleichwertig angesehen wird und dafür je 25 % eingesetzt werden).