auswählte. Die Interessenlage war daher ganz anders als im Regelfall, wo ein Arbeitnehmer vor Beginn einer Ausbildung den Arbeitgeber um die Übernahme der Kosten nachsucht und dabei mitunter bereit ist, erhebliche Konzessionen in Bezug auf die künftige Anstellungsdauer einzugehen. Gestützt auf diese Überlegungen lässt sich darauf schliessen, dass die Freiwilligkeit, in eine Verpflichtungszeit von über drei Jahren einzuwilligen, gegeben war. 3.3.4.