Ausbildungskosten verpflichtet. Tatsächlich hat indessen die Einwohnergemeinde X. als neue Arbeitgeberin diese Kosten übernommen und dafür dem Beschwerdeführer - mit dessen Einverständnis - eine Rückerstattungspflicht analog zu derjenigen gegenüber dem Kanton Y. auferlegt. Damit konnte der Beschwerdeführer die Stelle wechseln, ohne irgendwelche Nachteile zu erleiden (d.h. insbesondere ohne einen Teil der Ausbildungskosten übernehmen zu müssen).