stina von Blumenthal, Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers für Weiterbildungszuschüsse, St. Gallen 2008, S. 12). Eine solche Rückzahlungsklausel ist nur dann zulässig, wenn die Bindungsdauer des Arbeitnehmers zeitlich begrenzt wird. Eine übermässige Bindung wäre nicht mit Art. 27 Abs. 2 ZGB vereinbar und widerspräche dem Gebot der beidseitigen Kündigungsfreiheit gemäss Art. 335 Abs. 1 OR (Adrian Staehelin, Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Band V/2c, Der Arbeitsvertrag, Art. 319- 330a OR, 4. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2006 [Zürcher Kommentar], Art. 327a N 3). In analoger Anwendung von Art.