Mit einer Entschuldigung bei X. und Y. wartete er gar zu, bis ihm durch den Leiter des Disziplinarverfahrens nahegelegt wurde, dass dadurch seine Chancen im Disziplinarverfahren erhöht werden könnten. Dieses Verhalten zeigt deutlich, dass dem Beschwerdeführer die Einsicht in das von ihm begangene Unrecht sowie in den Vertrauensschwund, den er dadurch ausgelöst hat, weitgehend fehlt. 6.4.3.3 In Bezug auf die Position und die Verantwortung ist wesentlich, dass unabhängig vom konkreten Dienstgrad von sämtlichen Polizeiangehörigen eine hohe Sozialkompetenz und Integrität verlangt wird.