fanden. Die aus dem DIALOG-Formular gewonnenen Erkenntnisse wurden somit zumindest indirekt gegen X. verwendet. 6.4.3.2. Das bisherige Verhalten des Beschwerdeführers war offenbar einwandfrei. Nur sehr schwer nachvollziehbar ist indessen das Verhalten des Beschwerdeführers im Anschluss an die ihm zur Last gelegten Vorfälle. Selbst nach der entsprechenden Aufforderung durch Y. hat er es unterlassen, von sich aus X. zu informieren. Mit einer Entschuldigung bei X. und Y. wartete er gar zu, bis ihm durch den Leiter des Disziplinarverfahrens nahegelegt wurde, dass dadurch seine Chancen im Disziplinarverfahren erhöht werden könnten.