Somit bleibt zu prüfen, welche Disziplinarmassnahme in concreto angezeigt ist. § 18 Dienstreglement sieht folgende Disziplinarstrafen vor: Verweis, Busse bis Fr. 100.--, Strafversetzung sowie Strafversetzung auf eigene Kosten oder mit Kostenbeteiligung. Mehrere Strafen können verbunden werden. Die Strafen können ausserdem mit Auflagen verknüpft werden, die im Interesse des Angehörigen des Polizeikorps oder des Dienstes liegen. 6.4.2.