Im Januar/Februar 2009 unterhielt sich der Beschwerdeführer mit seinem Dienstkollegen Y. über verschieden Punkte innerhalb des Dienstes K., insbesondere auch über diverse Unzulänglichkeiten und Fehler. Bei dieser Gelegenheit teilte der Beschwerdeführer Y. mit, dass er im Pult von X. auf einen Ordner mit der DIALOG-Beurtei- lung gestossen sei. Er informierte Y. über die Gesamtbewertung A und darüber, dass er einige Sätze der Beurteilung gelesen habe. Y. forderte den Beschwerdeführer rund zwei Wochen später auf, mit X. über die Angelegenheit zu sprechen. Der Beschwerdeführer unterliess es jedoch, von sich aus mit X. in Kontakt zu treten.