4.5. Demgegenüber vertritt die Vorinstanz die Meinung, dass es sich bei den Kosten für die Uniformierung um Ausbildungskosten handle, weil die Uniform Voraussetzung für den Antritt der Polizeischule sei und nach der einjährigen Vollzeitausbildung amortisiert sei. Einer solchen Argumentation könnte allenfalls gefolgt werden, wenn es nach Abschluss der Polizeiausbildung jeweils erforderlich wäre, eine komplette neue Uniform anzuschaffen. Dies ist jedoch offenbar nicht der Fall. Es trifft zwar zu, dass in § 3 Abs. 1 BR für einzelne Gegenstände der Uniform eine Tragdauer von einem Jahr vorgesehen ist.