4.4. Auch aus dem kommunalen Recht ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte, dass die Kosten für die Uniformierung von Polizisten vorliegend als Bestandteil der Ausbildungskosten zu betrachten wären. So fehlt es namentlich an einer ausdrücklichen Regelung, welche die Uniformierungskosten den Ausbildungskosten zuordnen würde. Im Weiteren fällt auf, dass das Dienstreglement für das Polizeikorps der Stadt X. (im Folgenden: DR) die Fragen der Bekleidung und Ausrüstung (§§ 16 f. DR) bzw. der Aus- und Weiterbildung (§§ 21 ff.