2008 Verfahren 465 II. Verfahren 99 Verfahren vor der Schlichtungskommission für Personalfragen. - Im Rahmen der Instruktion kommt der Schlichtungskommission eine Verfügungskompetenz zu. Werden die Sachentscheidsvoraussetzungen für die Abgabe einer Empfehlung verneint, so bildet dies den Endentscheid, gegen den das Personalrekursgericht angerufen werden kann (Erw. I/3 - 4.3). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 30. Mai 2008 in Sachen S. gegen Kreisschulverband O. (2-BE.2008.6). Aus den Erwägungen