328 N 14). Soweit dies faktisch möglich ist, muss dem Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit gegeben werden, z.B. durch Leistungssteigerung auf den Weisungsentscheid Einfluss zu nehmen bzw. den Entscheid unnötig werden zu lassen (Oliver Gloor/Catherine Aeby, Zurückstufung eines Arbeitnehmers [Bundesgerichtsentscheid] in: Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2006/2007, Daniel Lengauer/Stefan Zwicker/Giordano Rezzonico [Hrsg.], 13. Auflage, Zürich 2007, S. 166).