98 Kommunales Dienstverhältnis. Kündigung. - Soll einem Arbeitnehmer aufgrund mangelhafter Leistung eine andere Stelle angeboten werden, die weniger verantwortungsvoll und weniger gut entlöhnt ist, so muss ihm vorgängig eine Bewährungszeit angesetzt werden. Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 2. April 2009 in Sachen B. gegen Einwohnergemeinde R. (2-BE.2008.5). Aus den Erwägungen