Ein mangelndes Vertrauensverhältnis kann einen sachlichen Kündigungsgrund darstellen, wenn die Motive für den geltend gemachten Vertrauensverlust auch für Dritte objektiv nachvollziehbar sind (Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. März 2006, Erw. 5/c). Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürichs geht davon aus, dass eine tiefgreifende Störung des Vertrauens einen hinreichenden Grund für eine Kündigung darstellt. Der Wunsch, sich von einem schwierigen Mitarbeiter zu trennen, kann ein sachlicher Grund für eine Kündigung sein (Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich [VGE ZH] vom 14. März 2001, PB.2000.00029, Erw. 8b/bb;