Demzufolge kann daraus keine Lohndiskriminierung abgeleitet werden. Es ist nur schwer verständlich, wieso gemäss der aktuellen Konzeption zwar die Gemeinde bzw. der Gemeindeverband Lohnverfügungen erlässt, faktisch aber ausschliesslich der Kanton für die Besoldung zuständig ist. De lege ferenda erscheint daher prüfenswert, ob dem Kanton nicht auch die formelle Kompetenz zum Erlass von Lohnverfügungen eingeräumt werden soll. Verwaltungsbehörden 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 459 I. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht