Susy Stauber-Moser, Lohngleichheit und bundesgerichtliche Rechtsprechung, in: Aktuelle Juristische Praxis 11/2006, S. 1355). Kantons-, gemeinde- oder firmenübergreifende Vergleiche oder Lohnvergleiche zwischen Kantons- und Bundesangestellten können nicht verlangt werden, wenn Arbeitgebende bezüglich des Lohnsystems, der Festsetzung und Bezahlung der Löhne nicht nur formalrechtlich, sondern tatsächlich voneinander völlig unabhängige Entitäten und alleinverantwortlich sind. Bei Verflechtungen ergeben sich allerdings unter Umständen andere Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten.