der Primarlehrpersonen in demselben Alter vor. In concreto sind die Unterschiede höher. 1.2. Beim Beruf der Kindergartenlehrperson handelt es sich um einen typischen Frauenberuf, währenddem der Primarlehrberuf, obwohl mittlerweile überwiegend von Frauen ausgeübt, aufgrund seiner historischen Prägung als geschlechtsmässig neutral zu betrachten ist und in Lohnvergleichsfragen als neutraler Vergleichsberuf gegenüber Frauenberufen herangezogen werden kann (BGE 125 II 530, Erw. 2/b, mit Hinweisen). 2. 2.1.