ten. 4.2. Die Arbeitsplätze, welche der Lohnstufe 14 zugewiesen wurden, sind gegenüber denjenigen, welche in der Lohnstufe 12 liegen, deutlich höher bewertet (Lohnstufe 14: 520 – 559,99 ABA- KABA-Punkte, Lohnstufe 12: 440 – 479,99 ABAKABA-Punkte). Gemäss Einreihungsplan ist die Lohnstufe 14 für Gerichtsschreiber vorgesehen, welche mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringen und entweder über das Anwaltspatent verfügen oder aber aufgrund ausgewiesener Fachkompetenzen besondere Aufgaben übernehmen. Die Lohnstufe 12 bezieht sich demgegenüber auf Gerichtsschreiber ohne Anwaltspatent mit bis zu zwei Jahren Berufserfahrung.