mit einer kontinuierlichen Lohnerhöhung rechnen (Richtlinien Ziffer 4). Nach der Überführung in das neue Lohnsystem noch bestehende oder durch Neuanstellungen entstandene, ungerechtfertigte Lohnunterschiede werden ausgeglichen (Richtlinien Ziffer 5 Abs. 1). Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbarem Amtsund Lebensalter, die in der gleichen Lohnstufe eingereiht sind und gleich beurteilt werden, aber im Leistungsband unterschiedlich positioniert sind, sollen die im Leistungsband tiefer Stehenden einen prozentual höheren Leistungsanteil erhalten (Richtlinien Ziffer 5 Abs. 2).