Der Leistungsanteil wird jährlich aufgrund der Beurteilung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und der bisherigen Lohnentwicklung ermittelt (vgl. § 6 Abs. 1 LD), wobei der Leistungsanteil maximal 40 % des Positionslohns betragen kann (§ 6 Abs. 4 LD). Für die Lohnentwicklung innerhalb des Leistungsanteils sind nach § 36 Abs. 1 PLV im Wesentlichen folgende Aspekte massgebend: "a) die für die Leistungshonorierung verfügbare Lohnsumme, b) die auf Grund des jährlichen Gesprächs erfolgte Beurteilung der Leistungen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, c) die aktuelle Lohnposition der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters