Maximum (140 % des Positionsanteils) der einzelnen Besoldungsgruppen aufzeigt. Die Zuordnung zu den einzelnen Lohnstufen wird aufgrund einer nach einheitlichen Kriterien vorgenommenen Bewertung der verschiedenen Arbeitsplätze (Bewertungssystem ABA- KABA) sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation ermittelt (vgl. § 5 LD). 2.2. Der Leistungsanteil wird jährlich aufgrund der Beurteilung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und der bisherigen Lohnentwicklung ermittelt (vgl. § 6 Abs. 1 LD), wobei der Leistungsanteil maximal 40 % des Positionslohns betragen kann (§ 6 Abs. 4 LD).