zur Verfügung. Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind die von der Gemeinde übernommenen Schul- bzw. Kurskosten zurückzuerstatten. (…) Kurskosten über Fr. 10'000.-- rückvergüten Während der Schule 100 % 1. Jahr nach Abschluss 80 % 2. Jahr nach Abschluss 60 % 3. Jahr nach Abschluss 40 %" 2. 2.1. Nach dem Wortlaut der Richtlinien besteht die Rückerstattungspflicht für Schul- und Kurskosten unabhängig davon, aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.