2007 Aus-/Weiterbildung 393 III. Aus-/Weiterbildung 108 Kommunales Dienstverhältnis, Rückerstattung von Aus- und Weiterbildungskosten. - Selbst wenn im massgebenden Dienst- und Besoldungsreglement eine entsprechende Regelung fehlt, entfällt eine allfällige Rückzahlungspflicht, wenn die Anstellungsbehörde grundlos gekündigt oder wenn sie selber den Grund für die Kündigung gesetzt hat (Erw. II/1 und 2). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 25. Mai 2007 in Sachen M. gegen Gemeinderat W. (2-BE.2006.24).