Der Entscheid der Vorinstanz, dem Beschwerdeführer keinerlei Erfahrungsanteil zuzusprechen, erweist sich demzufolge als ungerechtfertigt. Für die Festlegung des Masses, wie stark die Berufserfahrung zu berücksichtigen ist, gilt es zu beachten, dass ein Grossteil der Aufgaben eines Bezirksamtmannes im Bereich der Strafrechtspflege 2007 Besoldung 391