In concreto gilt es zu prüfen, ob der Beschwerdeführer als Jurist besser für die Funktion als Bezirksamtmann befähigt ist als jemand mit einem Fachhochschulabschluss (obwohl [noch] nicht existierend, ist dabei von einem speziellen Fachhochschullehrgang für angehende Bezirksamtmänner bzw. für Fachleute insbesondere im Bereich der Strafverfolgung auszugehen). Diese Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Zweifellos ist das Studium der Rechtswissenschaften wesentlich breiter gefächert als ein Lehrgang an der Fachhochschule.