her gewichtet wird als der für Bezirksamtmänner geforderte Abschluss auf Niveau Fachhochschule. In Bezug auf die Lohnstufe spielt dies keine Rolle, da mit ABAKABA nicht eine bestimmte Mitarbeiterin bzw. ein bestimmter Mitarbeiter bewertet wird, sondern die (Mindest-)Anforderungen, welche jemand für eine bestimmte Funktion mitbringen muss (vgl. § 5 LD sowie die erwähnte Stellungnahme des Leiters Personalmanagementsysteme der Abteilung Personal und Organisation).