In der Folge hat er auf dem Bezirksamt Z. ein Praktikum absolviert und zwei Jahre als Gerichtsschreiber an den Bezirksgerichten B. und K. gearbeitet. Anschliessend war er sieben Jahre bei einer Rechtsschutzversicherung tätig und in den letzten zwölf Jahren vor seiner Wahl zum Bezirksamtmann leitete er die Regionalstelle einer Versicherungsgesellschaft. Der Beschwerdeführer lässt zusätzlich vorbringen, dass er über "eine militärische Führungsausbildung und -erfahrung" verfüge und "auch bei seinen zivilen Tätigkeiten verschiedene Ausbildungen durchlaufen [habe], um Führungsverantwortung wahrnehmen zu können."