lässt auf die erstgenannte (extensivere) Auslegung schliessen ("Erforderliche [Berufs-]Erfahrung vor oder nach Stellenantritt [ab Abschluss der angerechneten Ausbildung]"). Dasselbe ergibt sich aus dem sogenannten "Handbuch ABAKABA" (ABAKABA Aargau, Arbeitsanalyse, Das Handbuch, Aarau, Januar 2001), in welchem die Bewertungskommission die einzelnen Bewertungskriterien konkretisiert hat. Danach ist unter dem Merkmal I 1.3 massgebend die "Anzahl der erforderlichen Jahre an Berufserfahrung vor Stellenantritt ab Abschluss der letzten angerechneten Ausbildung."